Bedienberechtigung zum Führen von Hebebühnen u Steiger
Anforderungen an den Bediener von Arbeitsbühnen, BefähigungsnachweiseUnfallschwerpunkte:Verlust der Standsicherheit der Maschine durch mangelhafte unsichere AufstellungEinquetschen von Personen, die sich zum Unfallzeitpunkt in der Arbeitsbühne aufhaltenHerausschleudern von Personen, das Abstürzen von Personen beim Ein- oder Aussteigen aus der angehobenen Bühne Ursachen für solche Unfälle sind beispielsweise mangelhafte Wartung, fehlerhafte Einsatzplanung oder Fehlverhalten des Bedieners. Während die Verantwortung für die ersten beiden Unfallursachen beim Eigentümer/Verleiher bzw. beim Arbeitgeber liegt, ist der Bediener besonders in der Pflicht, durch sein Verhalten Unfälle auszuschließen, damit Schaden von sich und anderen abzuwenden. Hubarbeitsbühnen sind zwar grundsätzlich sichere Maschinen, dennoch sind Unfälle durch oder unter Beteiligung von Arbeitsbühnen nicht auszuschließen. Im Vergleich zu den deutlich häufigeren Staplerunfällen verlaufen sie jedoch oft besonders schwerer. Laut Angaben der staatlichen Arbeitsschutzbehörden ereignen sich in Deutschland jedes Jahr etwa fünf tödlich verlaufende Arbeitsunfälle, bei denen Hubarbeitsbühnen beteiligt sind. Generell ist das Steuern von Hubarbeitsbühnen eine verantwortungsvolle, gefährliche Tätigkeit, die mit zahlreichen potenziellen Gefährdungen für den Bediener, sowie für unbeteiligte Dritte verbunden ist. Aus diesem Grund gilt für das Bedienen von Arbeitsbühnen eine Beschäftigungsbeschränkung, es darf also nicht jeder
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Bedienberechtigung zum Führen von Hebebühnen u Steiger — Youbega